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Die Honorierung unserer Leistungen erfolgt in Anlehnung an die ärztliche Gebührenordnung ( GOÄ ). Da es sich nicht um eine Behandlung von Krankheiten handelt, ist eine Abrechnung über die Krankenkasse natürlich nicht möglich. Wir bitten Sie um Barzahlung am Untersuchungs- bzw. Behandlungstag., so ersparen Sie uns vile Verwaltungsarbeiten.
Für folgende Leistungen berechnen wir:
Beratung, eigentliches Piercing ( incl. örtlicher Betäubung ) einschließlich zwei Nachuntersuchungen (während der zweiten Nachuntersuchung auf Wunsch erster Wechsel des Schmucks):
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